Diese Erweiterung verlinkt automatisch zitierte Gesetze und Rechtsprechung (Aktenzeichen und Fundstellen) mit den Inhalten von dejure.org.
Als Anbieter von juristischen Inhalten im Internet können Sie mit dieser kostenlos von dejure.org bereitgestellten Funktion ohne eigenen redaktionellen Aufwand Ihre Texte mit Gesetzen und Rechtsprechung selbständig verlinken lassen. Urteile, Pressemitteilungen, oder sonstige juristische Beiträge - darin vorkommende Zitate von Gesetzesnormen oder Gerichtsentscheidungen werden automatisch mit den entsprechenden Rechtsquellen auf dejure.org verlinkt. Es werden Blogbeiträge wie auch Kommentare vernetzt.
Die dort angegebene E-Mail-Adresse wird an dejure.org übertragen, um bei technischen Problemen eine Kontaktaufnahme zu ermöglichen.
Überdies wird der Hostname ihres Servers übertragen.
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Das target
-Attribut (Linkziel) der erzeugten Links.
Geben Sie hier _blank
ein, werden Links in einem neuen
Fenster geöffnet.
Das class
-Attribut der erzeugten Links.
Die Links können so erzeugt werden, dass nur die Paragraphen-Nummer verlinkt wird (§ 278 Abs. 1 BGB) oder dass der Link nach Möglichkeit auch Absätze und Gesetzesbezeichnung mit umfasst (§ 278 Abs. 1 BGB).
Sie können die Verlinkung von Paragraphen oder Urteile in Überschriften unterbinden.
buzer.de ist ein weiterer juristischer Informationsdienst, der zwar keine Urteile, aber dafür das gesamte deutsche Bundesrecht sammelt. Sollte eine Vorschrift bei dejure.org nicht zur Verfügung stehen, können Sie stattdessen auf die Vorschrift bei buzer.de verlinken.
Wenn Sie eine der vorstehenden Einstellungen für die Erzeugung von Links (Linkziel, CSS-Klasse, Stil, Ausnehmen von Überschriften oder Verlinkung zu buzer.de) geändert haben, sollten Sie den Cache leeren, sonst sehen Ihre Besucher ggf. noch mehrere Tage die letzte gecachte Version mit den vorherigen Einstellungen.
Nein. dejure.org stellt die Funktion kostenlos zur Verfügung und es steht Ihnen jederzeit frei, zu entscheiden, ob und in welchem Umfang Sie die Funktion nutzen.
Der Gesetzesbestand von dejure.org umfaßt z.Zt. rund 270 Gesetze aus fast allen Rechtsgebieten. Ergänzend können Sie auf das komplette Bundesrecht (über buzer.de) zugreifen.
Urteile, die in Ihren Texten mit einem Aktenzeichen oder einer Fundstelle zitiert werden, werden automatisch verlinkt, falls die entsprechende Entscheidung in der Datenbank von dejure.org enthalten ist.
In der Rechtsprechungsdatenbank werden über eine Million Entscheidungen nachgewiesen, überwiegend mit frei verfügbarem Volltext. Die Datenbank wird fortlaufend aktualisiert. Zu den einzelnen Entscheidungen werden neben allgemeinen Informationen einen Link zu einer oder mehreren - in der Regel frei zugänglichen - Volltextveröffentlichungen im Internet angeboten. Darüber hinaus sind auch weitere Informationen wie Urteilsbesprechungen nachgewiesen.
Die Vernetzungsfunktion respektiert alle Links, die bereits im Text enthalten sind, auch solche zu anderen Gesetzesseiten. Das bedeutet, daß nur solche Gesetzes- und Rechtsprechungszitate, die noch nicht verlinkt sind, von der Funktion verarbeitet werden. Die Vernetzungsfunktion greift rein unterstützend ein und nimmt niemals die Freiheit der Verlinkung.
Die Funktion ist so konzipiert, daß möglichst viele Schreibweisen der Gesetzes- und Rechtsprechungszitate automatisch erkannt werden. Ein Scheitern der Erkennung ist sehr selten.
Dafür müssen Sie lediglich <!-- ohnedjo -->
am Anfang
oder Ende des Beitrags einfügen. Dann wird der gesamte Beitrag von der
Vernetzung ignoriert.